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Beratende Ingenieure

COSANNE INGENIEURE – Beratende Ingenieure

…so sind fast all unsere Briefe, Zeichnungen und sonstigen Dokumente überschrieben – warum nicht mit „Planungsbüro“, „Ingenieurbüro“ oder mit dem Begriff „Fachplaner“?

Wir nutzen diese Bezeichnung, weil es sich hierbei um ein Qualitätssiegel handelt. Anders als der Begriff „Planungsbüro“ oder „Fachplaner“ ist der Ingenieurbegriff durch das Ingenieurgesetz (IngG) rechtlich geschützt. Als Planer kann sich jede Person bezeichnen, die sich dazu berufen fühlt, unabhängig von beruflicher Qualifikation, Fortbildung oder sonstigen Anforderungen. Ein Ingenieurbüro wird gem. IngG mehrheitlich durch Personen geleitet, die mindestens ein naturwissenschaftliches oder technisches Hochschulstudium oder eine gleichwertige Ausbildung erfolgreich absolviert haben müssen.

Der ebenfalls gesetzlich geschützte Titel eines „Beratenden Ingenieurs“ fordert darüber hinaus von seinem Träger Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit, mehrjährige Fachpraxis und die Mitgliedschaft in einer der 16 deutschen Länderingenieurkammern. Einzelheiten hierzu sind im Gesetz… über den Schutz der Berufsbezeichnung 'Beratender Ingenieur' und 'Beratende Ingenieurin' sowie über die Ingenieurkammer-Bau - Baukammerngesetz (BauKaG NRW) geregelt. Die Bundesingenieurkammer beschreibt die Anforderungen wie folgt: „Als mittelständische Freiberufler üben Beratende Ingenieure ihre dem Gemeinwohl verpflichtete Tätigkeit selbständig in allen ingenieurtechnischen Disziplinen aus. Die Freiheit von Liefer-, Handels oder Produktionsinteressen garantiert ihre Unabhängigkeit und gewährleistet die Einhaltung höchster technisch-wissenschaftlicher Qualitätsstandards unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit. Als unabhängige Planer oder Berater, spezialisierte Gutachter oder analysierende Experten sind Beratende Ingenieure zur Einhaltung bewährter Standesregeln und zeitgemäßer ethischer Berufspflichten verpflichtet. Die Ausübung ihres Berufes erfordert die Berücksichtigung gesicherter technischer Erkenntnisse und die Pflicht zur ständigen fachlichen Weiterbildung. Die Wahrung treuhänderischer Unabhängigkeit schließt gewerbliche ingenieurtechnische Nebentätigkeiten Beratender Ingenieure ebenso wie berufswidrige Handlungen durch anpreisende Werbung konsequent aus.

Beratende Ingenieure sind kraft Qualifikation und praktischer Erfahrung die idealen Partner für alle Bereiche der technischen Dienstleistung. Sie sind unabhängige Garanten der Qualität technischer Dienstleistungen.“

Bereits seit dem Jahr 1976 ist unser Ingenieurbüro daher aus Überzeugung Mitglied im Verband Beratender Ingenieure. Bereits 1994, im Gründungsjahr der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen, wurde dem damaligen Alleininhaber Egon Cosanne der Titel Beratender Ingenieur verliehen. Mit dem Eintritt in das Ingenieurbüro wurde Anfang 2003 auch Peter Cosanne die Mitgliedschaft und Anerkennung als Beratender Ingenieur durch die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen zuteil.

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